Posted on

Einwilligungserklärung
zu COVID-19-Screeningtests im Anlassfall

Zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie werden im Auftrag der Wiener Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Testungen im Anlassfall angeboten.

Sollte an der Schule ein COVID-19 Verdachtsfall auftreten, kann es zur Suche der Infektionsquelle bzw. zur Infektionsbegrenzung notwendig sein, bei allen Kindern sowie Betreuungs- und Lehrkräften, die mit der betroffenen Person näher in Kontakt waren, ein COVID-19-Screening zu machen. Eine solche Testung wird von der zuständigen Wiener Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung veranlasst.

Konkret wird im Anlassfall die COVID-19-Testung mittels Gurgeltest oder ähnlichem Verfahren direkt vor Ort an der Schule durchgeführt. Die Probenentnahme durch Gurgeltest ist ein schmerzfreies und medizinisch völlig unbedenkliches Verfahren. Die zu testende Person gurgelt 60 Sekunden lang mit einer einfachen Gurgellösung. Unter folgendem Link finden Sie auch ein Erklärvideo, das zeigt, wie der Gurgeltest durchgeführt wird:

www.bmbwf.gv.at/gurgeltestswien

Nach Analyse der Proben wird das Testergebnis den Gesundheitsbehörden gemeldet. Bei positivem Ergebnis erfolgt eine direkte Kontaktaufnahme mit der getesteten Person bzw. den Erziehungsberechtigten durch die Gesundheitsbehörde.

Die Auskunft über die negativen Befunde erfolgt durch die Schulleitung.

Der medizinische Befund wird durch die Schulleitung übermittelt.

Alle weiteren Veranlassungen erfolgen durch die Wiener Gesundheitsbehörde.

Voraussetzung für die Durchführung eines Screening-Tests ist die Einwilligung der zu testenden Person bzw. der/des Erziehungsberechtigten bei Schulkindern jünger als 14 Jahre zu diesem Gurgeltest sowie zur Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit der Analyse der Tests sowie der Ergebnis- und Befundübermittlung.

Sämtliche Personen, die Zugang zu den Daten der zu testenden Person erhalten, unterliegen im Umgang mit den Daten den jeweils geltenden nationalen Datenschutzbestimmungen und/oder der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Inanspruchnahme des Angebots eines Gurgeltests ist freiwillig!